Wer ist überhaupt für den Brandschutz verantwortlich ?

Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz § 10 Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen 

1. Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Anzahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

2. Der Arbeitgeber hat Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierungsmaßnahmen übernehmen. Anzahl, Ausbildung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den Gefahren stehen.

Die Verpflichtung ergibt sich unter anderem aus :

VGB 1 - § 7   Der Unternehmer hat die Versicherten... vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

VGB 1 - § 43   Mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sind Personen in ausreichender Zahl vertraut zu machen.

VGB 125 - § 5   Die Versicherten sind über sämtliche zu ergreifende Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherheits - und Gesundheitsschutzkennzeichnung... zu unterrichten. Die Versicherten sind vor Arbeitsaufnahme und danach einmal jährlich... zu unterweisen.

Arbeitsschutzgesetz - § 5   Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung... zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch... unzureichende Qualifikation und Unterweisung.

BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift, Grundsätze der Prävention § 22 Notfallmaßnahmen Abs. ( 2 )   Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

BGR 133 Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern Hrsg. : Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften   Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen abzuhalten.

BGI 560 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz Hrsg. : Arbeitsgemeinschaft der Metall - und Berufsgenossenschaften Kap. 12.9.6   Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden. Das beste Gerät nützt nichts, wenn niemand mit ihm umgehen kann. Mindestens einmal jährlich muss daher eine ausreichende Anzahl geeigneter Betriebsangehöriger in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.

Arbeitsschutzgesetz - §12   Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten... ausreichend und angemessen zu unterweisen.Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und ggf. regelmäßig wiederholt werden.

Geschäftshausverordnung - §19   Mindestens einmal im Jahr ist... eine Feuerschutzübung durchzuführen.

Krankenhausrichtlinien - VdS 2226 7.7   Das Personal ist mindestens einmal jährlich... über die Brandschutzmaßnahmen zu unterrichten... Außerdem soll der Einsatz von Feuerlöschern und Löschdecken geübt werden.

                     

                          Regel ZH 1 / 201 - VdS 2001 5.2

Eine ausreichende Anzahl von Personen ist in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen. Dort, wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten.

Diese Bestimmungen und Regelungen beruhen auf Erfahrungen, dass Vorgänge konkrete ( oder bestimmte ) Gefahren einschließen.Wer dies missachtet, ignoriert auch die Gefährdung von Personen und Sachwerten. Er nimmt bewusst in Kauf, dass Personen zu Schaden kommen und Sachwerte vernichtet werden.

Mit Unkenntnis kann sich der Unternehmer nicht entschuldigen. Als Fachmann hat er seine UVV's und Richtlinien zu kennen! Der Verstoß gegen eine klare Unfallverhütungsvorschrift macht in der Regel grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar. Dies wiederum kann die Basis für ein Strafverfahren sein.

Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien zur vorgeschriebenen Ausstattung von Arbeitsstätten mit Handfeuerlöschern ist im Endeffekt eine nutzlose Investition und Ausgabe für das Unternehmen, wenn keiner die entsprechenden Einrichtungen bedienen kann. Denn welchen Sinn haben die hohen Kosten für Beschaffung und Wartung von Feuerlöschern, wenn im Ernstfall niemand in der Lage ist, einen Feuerlöscher zu bedienen und damit einen Entstehungsbrand zu löschen?

Außer Sachwert - oder gar Personenschäden sind Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall sowie Verlust von Marktanteilen mögliche Folgen und werden täglich durch die Presse bestätigt.

   Nur regelmäßiges Üben kann diese Risiken erheblich mindern!!!